Im Zuge des neuen Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung (Mantelerlass Strom) werden in der Schweiz zukünftig die Möglichkeiten für den nachhaltigen Eigenverbrauch von lokalem Solarstrom erweitert. Dafür wird der bereits seit 2018 erlaubte Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) durch zwei weitere Konzepte ergänzt.
Neu können sich ab 2025 mehrere Parteien / Gebäude in unmittelbarer Nähe ohne gemeinsamen physischen Netzanschluss zu einem Virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) vereinen und den Solarstrom ohne zusätzliche Netzgebühren untereinander gewinnbringend verrechnen. In Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG / voraussichtlich ab 2026) wird das Gebiet noch weiter gefasst und es können sich verschiedenste Gebäude (mit oder ohne eigene Solarproduktion) in der gleichen Gemeinde und unter Einbezug des öffentlichen Netzes zusammenschliessen.